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Förderung Wärmepumpe

Hier erfahren Sie, mit welcher KfW Förderung für Wärmepumpen oder Bafa Förderung Sie rechnen können.

Satte Förderung für Wärmepumpen
beim Heizungstausch

Die Wärmepumpentechnik gehört aktuell zu den umweltfreundlichsten Heiztechniken am Markt. Deshalb gibt es staatliche Förderungen, um klimafreundliches Heizen in Deutschland weiter voranzutreiben. Schließlich entfallen etwa 40 Prozent des CO2-Ausstoßes auf den Gebäudesektor.
Die am häufigsten verbaute Wärmepumpe ist aktuell die Luft-Wärmepumpe. Sie ist günstig und kann überall ohne Antrag installiert werden. Daneben gibt es noch Grundwasserwärmepumpen, deren Genehmigung aufgrund von Umweltauflagen nicht einfach ist und die Erdwärmepumpe, bei der es auf die Lage des Gebäudes und auf die dort verfügbare Geothermie ankommt.

 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Bei den Förderungen muss man außerdem unterscheiden, ob die Wärmepumpe in einen Bestandsbau im Rahmen einer Modernisierung bzw. eines Heizungstausches eingebaut werden soll oder ob es sich um einen Neubau handelt. Es gibt aktuell Bundes-, Landes- und auch kommunale Fördergelder.

Wenn Sie nach einem staatlichen Zuschuss für Ihr Heizungsprojekt suchen, dann haben Sie die Wahl zwischen einem Förderkredit der KfW-Bank oder einer direkten Förderung durch das BAFA. Bei der KFW erhalten Sie im Programm 261/262 neben günstigen Kreditkonditionen auch einen Tilgungszuschuss.
Wir erläutern hier die BAFA-Förderung für Wärmepumpen aus dem Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“. Hierbei handelt es sich um einen direkten Zuschuss. Sie bekommen also Geld vom Staat, wenn Sie eine Wärmepumpenheizung einbauen. Sie können Ihr Projekt damit aus eigenen Mitteln finanzieren oder sich einen Kredit bei Ihrer Hausbank suchen und diesen mit den Fördergeldern selbst tilgen.

Das Förderprogramm der KFW-Bank ist ähnlich dimensioniert.

BAFA Förderung für Wärmepumpen

Beim BAFA erhalten Sie für Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden eine Förderung. Einzelmaßnahmen sind systematische Maßnahmen, die ein Gebäude insgesamt auf einen Effizienzhausstandard bringen. Das Förderziel wird allerdings nicht durch den angestrebten Effizienzhausstandard erreicht, sondern mit Abschluss der einzelnen Baumaßnahmen. Sie können also auch nur Ihre Heizung austauschen oder nur Ihre Fenster dämmen.

+++ NEWS TICKER +++ ACHTUNG NEUE REGELUNG ab 24.01.2022 +++ NEWS TICKER +++

Die Bundesregierung stoppt die KFW-Förderung
für effiziente Gebäude

Ende des Monats wäre es sowieso aus gewesen für die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55). Nun beendet die Bundesregierung noch vor diesem Termin, nämlich ab dem 24.1.22 die beliebte Förderung. Die Flut der Anträge, hätten die bereitgestellten Mittel bereits deutlich überschritten heißt es in einer Pressemitteilung. Zudem sei der EH55 Standard mittlerweile Standard und nicht mehr förderungswürdig. Unklar ist, was mit bereits eingereichten, aber noch nicht bewilligten Förderanträgen geschieht.

Auch die Fördermittel für EH40-Neubauten sind vorläufig eingefroren. Hier will sich die Regierung zügig beraten, inwieweit die Ausrichtung noch mit den Klimazielen vereinbar ist. Sobald dann entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird die Förderung voraussichtlich wieder aufgenommen.

Weiterhin möglich ist ein Antrag auf Fördermittel für Einzelmaßnahmen bei einer Sanierung im Zuge des BEG-Programms beim BAFA.

Finanzierungspläne
sollen durch Kredite abgesichert werden

Ärgerlich ist der Beschluss für alle, die die Fördermittel bei ihrer Finanzierung fest eingeplant und den Antrag schon eingereicht haben, aber noch keine Bewilligung in der Hand halten. Hierüber berät sich die Politik zeitnah. Gegebenenfalls soll ein staatlicher Förderkredit Lücken schließen, die Einzelheiten dazu müssen noch geklärt werden.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Meldung/2022/20220124-foerderung-fur-energieeffiziente-gebaude-durch-kfw.html

BAFA Förderung für Wärmepumpe im Neubau

Gibt es keine Förderung für Wärmepumpen
im Neubau mehr?

Die BAFA-Förderung für Wärmepumpen für Einzelmaßnahmen im Bereich Neubau wurden 2021 eingestellt. Die Fördergelder des BAFA beziehen sich auf den Heizungstausch in Bestandsgebäuden.

KFW Förderung für Wärmepumpe

Aber über das KFW- Effizienzhäuser-Programm bekommen auch neue Häuserbauer Unterstützung. Hier wird die Wärmepumpentechnik jedoch im Maßnahmenkatalog mit gefördert. Die Förderung im Neubau greift nicht für Einzelmaßnahmen. Sie müssen also mindestens den Effizienzhausstandard 55 erreichen, um für Ihren Neubau eine Förderung zu erhalten. Die Förderübersicht dazu finden Sie hier:

Was wird im BAFA-Programm gefördert?

GEFÖRDERT werden folgende EINZELMASSNAHMEN:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle zum Beispiel Dämmung der Außenwände oder Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern bekommen 20 Prozent Förderung.
  • Anlagentechnik: zum Beispiel der Einbau und Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen bezuschusst mit 20 Prozent.
  • Erneuerbare Energien für Heizungen zum Beispiel Wärmepumpen, aber auch Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen werden mit 20 bis 45 Prozent bezuschusst.
  • Der Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz wird mit 30 bis 45 Prozent gefördert.
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich inklusive dem Austausch von Heizungspumpen erhalten eine 20 Prozent-Förderung.
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung zum Beispiel Efficiency Smart-Home sind ebenfalls im Förderumfang berücksichtigt.
  • Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent bis zu einem Betrag von 5.000 Euro für Einfach- und Doppelhäuser und 2.000 € für Eigentumswohnungen (maximal 20.000 Euro) pro Antrag und Kalenderjahr gefördert.
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme zum Beispiel der Ausbau und die Entsorgung einer Altheizung sind förderfähig.
  • Auch die Einbindung von Energieeffizienz-Experten in das Bauprojekt wird bezuschusst.

Maximal werden bei Einzelmaßnahmen insgesamt bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Die Einzelmaßnahmen können dabei auch kombiniert werden. Höhere Förderungen erhalten Sie, wenn Sie ganze Wohn- oder Nichtwohngebäude umfassend sanieren und dann auch einen höheren Effizienzhausstandard erreichen.

Erfolgt die Sanierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplanes gibt es noch 5 Prozent obendrauf. Der Ersatz von austauschpflichtigen Heizungen (ehem. § 10 EneV), die bisher ausgenommen waren, können ab 2021 ebenfalls gefördert werden.
Haben Sie sich für die Beantragung über die KFW entschieden, werden die gleichen Einzelmaßnahmen gefördert. Allerdings erhalten Sie hier einen Förderkredit über maximal 60.000 €. Der Tilgungszuschuss beträgt 10 bis 15 Prozent. Dieser wird nach Abschluss der Maßnahme direkt mit dem Kreditbetrag verrechnet. Dadurch wird die Kreditsumme verringert aber auch

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Allgemein gilt die BAFA-Förderung für unterschiedliche Wärmeerzeuger. Dazu gehören: Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Erneuerbare Energien-Hybridheizungen, Gas-Hybridheizungen sowie Solarthermieanlagen.
Es gibt aber immer eine Mindestanforderung an die Technik und die Effizienz der geplanten Heizung. Der Nachweis, dass Ihre neue Heizungsanlage diese erfüllen, muss von unabhängigen Prüfinstituten erbracht werden.

Bei den Wärmepumpen werden alle Systeme gefördert, die zur Erzeugung von Raumwärme dienen. Aber auch Kombi-Anlagen für die Trinkwassererwärmung sowie die Raumlüftung erhalten den Zuschuss.

Eine Liste der anerkannten Anlagen nach Hersteller und Typen erhalten Sie direkt beim BAFA.

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+++ Service +++

FÖRDER LISTE

Zusätzlich hat das BAFA eine Liste aller förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten in einem Merkblatt zusammengestellt.

ANLAGEN & HERSTELLER

Eine Liste der anerkannten Anlagen nach Hersteller und Typen erhalten Sie direkt beim BAFA.​

Wie stellt man den Antrag für die Wärmepumpenförderung?

Egal ob Sie beim BAFA oder der KFW-Bank Fördergelder bekommen möchten: Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden! Das bedeutet, dass noch keine Leistungs- und Lieferverträge geschlossen sein dürfen. Bei Erdwärmepumpen muss der Antrag auch vor der Bohrung nach Erdwärme gestellt werden.

 

  • Im ersten Schritt erstellt ein Fachplaner oder Energieeffizienz-Experte einen individuellen Sanierungsplan. In diesem Sanierungsplan werden die geplanten Einzelmaßnahmen beschrieben.
    Wichtig: Da sich für den Einsatz der Wärmepumpen in der Modernisierung die technischen Mindestvoraussetzungen geändert haben, müssen diese im Antrag klar ausgewiesen sein. Das betrifft insbesondere die Umstellung der zentralen Kenngröße für die Anlageneffizienz von der Jahresarbeitszahl zur „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz“, die aus der Ökodesign-Verordnung stammt.
  • Die Angebote der Firmen, die Sie mit dem Bau beauftragen wollen, sollen eine realistische Kosteneinschätzung geben, müssen jedoch nicht detailliert ausgearbeitet sein und werden auch beim Antrag noch nicht mit hochgeladen.
  • Den Antrag stellen Sie online auf dem Förderportal des BAFA. https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem
    Nach Einreichung des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Erst dann können Sie mit dem Vorhaben ‚Wärmepumpe‘ beginnen, ohne die Förderung zu verspielen. Wenn Sie auf Nummer sichergehen wollen, sollten Sie bis zur Zuwendungsbescheinigung warten.
  • Nach dem Zuwendungsbescheid haben Sie 24 Monate Zeit, Ihr Projekt umzusetzen. Kann das Projekt nicht innerhalb dieser Zeit realisiert werden, z. B. aufgrund des Handwerkermangels, kann eine Fristverlängerung um maximal 24 Monate beantragt werden. Die Mittelverwendung ist gegenüber des BAFA spätestens 6 Monate nach Ende der Förderfrist, nachzuweisen.

Übrigens: Ein hydraulischer Abgleich ist die zwingende Voraussetzung für die Auszahlung der BAFA-Förderung, da dieser die Effizienz der gesamten Heizungsanlage steigert.

Bafa Förderung Wärmepumpen Antrag richtig ausfüllen

Wer darf den BAFA-Förderung für Wärmepumpen Antrag stellen?

Den Antrag auf die BAFA-Zuschüsse für Wärmepumpen dürfen Privatpersonen, Unternehmer, juristische Personen, Kirchen und Verbände, Wohnungsbaugenossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften aber auch kommunale Zweckverbände und Gebietskörperschaften stellen.
Die Mithilfe von fachkundigen Personen (BAFA Energieeffizienz Berater oder Fachplaner) sollte in Anspruch genommen werden. Über eine Vollmacht kann dieser Berater alles direkt mit der BAFA oder auch der KFW abwickeln.

 

Förderung verpasst, was nun?

Wenn Sie aus welchen Gründen auch immer keine Förderung für Ihr Heizungsprojekt erhalten, dann können Sie 20 Prozent der Kosten für erneuerbare Heizungssysteme in Bestandsgebäuden von der Steuer absetzen.

Allerdings gilt das nur für Privatpersonen im selbst genutzten Wohneigentum und nur, wenn man keine BAFA-Förderung oder einen KfW-Kredit dafür in Anspruch genommen hat.

Dieser Aspekt ist für die Projekte interessant, die bereits begonnen wurden und somit keine Chance mehr auf eine staatliche Förderung haben. Die anrechenbare Grenze liegt bei 200.000 Euro.

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