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Förderung
für Hybrid
Fahrzeuge
Förderung für Hybrid-Fahrzeuge: Jetzt gibts doppelt Geld vom Staat.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung Plug-in-Hybrid hier nachlesen!
Aufschwung durch Förderung –
Hybrid-Fahrzeuge werden attraktiv
Seit Juni 2020 fördert der Bund Fahrzeuge mit Elektro- und Brennstoffzellentechnologie mit einem doppelten Umweltbonus. Die zusätzlich beschlossene Innovationsprämie katapultiert die Fördergelder auf bis zu 6.000 Euro hoch. Zusammen mit der Kaufprämie ergeben sich Ersparnisse von 9.000 Euro bis 11.000 Euro je nach Modell und Marke. Aber was ist mit Plug-in-Hybriden? Auch hier gibt es gute Nachrichten. Zwar fällt die Förderung nicht ganz so üppig aus, aber eine satte Ersparnis ist trotzdem noch drin.
Welche Hybride werden gefördert?
Die Hybridtechnik bei Autos ist vielfältig. Den staatlichen Zuschuss erhalten Sie allerdings nur für Hybrid-Autos, deren Akku auch von außen geladen werden können. Möchten Sie ein Fahrzeug erwerben, dessen Batterie nur während der Fahrt über den Verbrennungsmotor geladen wird, dann gibt es dafür leider keinen Umweltbonus und auch keine Innovationsprämie.
So viel Geld gibt es für Plug-in-Hybride vom Staat
Wenn Sie vorab abschätzen möchten, wie viel Förderung Sie erhalten, dann sollten Sie den Nettolistenpreis Ihres Wunschfahrzeugs kennen. Liegt dieser unterhalb 40.000 Euro, erhalten sie 4.500 Euro Förderung. Bei Fahrzeugen zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro gibt es immerhin noch 3.750 Euro. Wer ein teureres Fahrzeug will, der geht leer aus.
Zur staatlichen Förderung Hybrid kommt noch der Herstellerzuschuss dazu. Dieser fällt je nach Marke und Modell unterschiedlich aus. In der Regel sind es 2.250 Euro für Fahrzeuge bis 40.000 Euro Netto-Listenpreis und 1875 Euro für teurere Fahrzeuge.
Somit ergibt sich am Ende eine Ersparnis von 6.750 Euro beziehungsweise 5.625 Euro beim Kauf eines Plug-in-Hybriden.
Förderungen bei Plug-in-Hybrid



Förderung Plug-in-Hybrid auch bei Leasingfahrzeugen möglich
Leasingdauer | Nettolistenpreis bis 40.000 Euro | Nettolistenpreis 40.000 Euro bis 65.000 Euro |
6 Monate bis 11 Monate | 1.125 Euro | 937,50 Euro |
12 Monate bis 23 Monate | 2.250 Euro | 1.875 Euro |
Ab 24 Monate | 4.500 Euro | 3.750 Euro |
Wichtig: Die Mindesthaltedauer muss je nach Förderhöhe 6, 12 oder 24 Monate betragen!
Beim Leasing brauchen Sie etwas mehr Geduld
Damit Sie in den Genuss der Fördergelder für Ihr Leasingfahrzeug kommen, müssen Sie erst einmal in Vorleistung gehen. Sie zahlen beim Abschluss des Leasingvertrags eine Sonderzuzahlung in Höhe der zu erwartenden Förderung. Erst wenn das Fahrzeug die entsprechende Haltedauer auf Sie zugelassen ist, können Sie einen Antrag stellen. Durch die Sonderzuzahlung und den Herstellerzuschuss reduziert sich allerdings sofort Ihre Leasingrate.



Wie beantrage ich den Umweltbonus
bei Plug-in-Hybriden?
Die Förderung für Ihr Hybrid-Auto beantragen Sie direkt online über das Bafa auf dem Förderportal.
https://fms.bafa.de/BafaFrame/fems
Füllen Sie einfach den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
Damit Sie die Bafa-Förderung für Hybrid erhalten, muss das Fahrzeug auf der offiziellen Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufgeführt sein. Diese Liste wird immer wieder aktualisiert.
Die Erstzulassung darf maximal ein Jahr zurückliegen. Außerdem muss das Fahrzeug mindestens 6 Monate auf Sie als Halter zugelassen sein. Bei Leasingfahrzeugen erhöht sich die Mindesthaltedauer auf 12 beziehungsweise 24 Monate, ja nach Dauer des abgeschlossenen Leasingvertrages und der beantragten Förderhöhe.
Wurden Neufahrzeuge nach dem 3. Juni 2020 zugelassen, erhalten Sie zusätzlich die Innovationsprämie, die den Umweltbonus verdoppelt.
Gibt es auch eine Förderung für Gebrauchtfahrzeug?
Wenn das Fahrzeug bislang noch keinen Umweltbonus bekommen hat, die Laufleistung unter 15.000 km und die Erstzulassung nach dem 4.11.2019 erfolgte, bekommen Sie auch auf ein Gebrauchtfahrzeug den Umweltbonus. Es werden die gleichen Modelle gefördert, wie beim Neuwagenkauf und die Haltedauer ist ebenfalls gleich.
Ob Ihr Gebrauchtwagen Umweltbonus und Innovationsprämie bekommt, hängt von dem Datum der Erst- und Zweitzulassung ab:
- Erstzulassung nach dem 4. November 2019
- Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 bis zum 31.12.2021
Attraktiv ist die Förderung für EU-Importe, denn die Erstzulassung kann auch in einem anderen EU-Staat erfolgt sein.
Noch mehr Geld mit kumulierter Förderung
Damit der Ausbau der E-Mobilität voranschreitet, erlaubt der Bund die staatliche Förderung für Hybrid mit Länderförderungen zu kombinieren. Derzeit stehen verschiedene Förderprodukte zur Auswahl, für die allerdings nur für Unternehmer einen Antrag stellen können. Sind Sie allerdings selbstständig und wollen sich einen Dienstwagen anschaffen, könnte vielleicht eine zusätzliche Förderung für Ihr Hybrid-Auto infrage kommen:
- Sofortprogramm Saubere Luft – BMU
- Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMU
- Förderrichtlinie Elektromobilität – BMVI
- Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMVI
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW)
- Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO (Land Berlin)
- Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
Wie lange läuft die Förderung für Hybrid noch?
Die Verdoppelung des Umweltbonus wurde erst vor einigen Monaten beschlossen. Und Sie müssen jetzt bei der Auswahl des Fahrzeugs auch nicht hudeln. Die Förderung für Hybrid-Autos in dieser Form gibt es nämlich noch bis Ende 2025.
Möchten Sie das Förderprogramm mit anderen Förderungen kombinieren dann müssen Sie natürlich hier noch einmal genau nachlesen, wie lange diese noch verfügbar ist.
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