erneuerbare Energie

Förderung Elektroauto

Satte Zuschüsse vom Staat

Förderung Elektroauto, jetzt Fördergelder bis zu 11.000 Euro kassieren. Alle Infos zu Zulassung, Antragsstellung und Haltedauer hier nachlesen!

Förderung Elektroauto - satte Zuschüsse vom Staat

Der Umbruch im mobilen Sektor ist längst vollzogen. Bis zum Jahr 2023 planen viele Hersteller die Verbrenner aus Ihrer Produktion zu verbannen. Da kommt es gerade recht, dass der Staat die Umweltprämie bis 2025 verlängert hat. Bis zu 11.000 Euro können Sie jetzt beim Kauf eines E-Mobils an Förderung kassieren.

E-Mobility

Willkommen im Förderparadies

Bei den meisten staatlichen Förderungen ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Aber scheinbar möchte Deutschland die Elektromobilität wirklich ernsthaft vorantreiben, denn hier gilt: kombinieren ausdrücklich erlaubt!

Und so sparen Sie mit Umweltbonus, Innovationsprämie, Herstellerzuschuss, Länderförderung und Steuerersparnissen mitunter einen 5-stelligen Betrag

Geld für alle beim BAFA

Einen großen Batzen an Förderung für das Elektroauto können Sie beim BAFA beantragen. Wie hoch der Umweltbonus ausfällt, hängt vom Kaufpreis des Fahrzeugs ab. Wenn Sie sich für ein Fahrzeug mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro entscheiden, dann erhalten Sie 3.000 Euro Umweltbonus und 3.000 Euro Innovationsprämie. Dazu kommt dann die Kaufprämie der Hersteller, die zwischen 3.000 Euro und 5.000 Euro liegt. Insgesamt sind so bis zu 11.000 Euro von Herstellern und BAFA an Förderung für das Elektroauto drin.

Wollen Sie ein teureres Fahrzeug erwerben erhalten Sie bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000 Euro immerhin noch 5.000 Euro Umweltbonus und Innovationsprämie. Auch zu diesem Betrag kommen noch die Herstellerzuschüsse von 2.500 Euro dazu, macht insgesamt satte 7.500 Euro Ersparnis.

Kein Geld für einen Kauf?
Leasing wird auch gefördert

Trotz Förderung bleibt ein Neuwagenkauf eine teure Angelegenheit, die sich nicht jeder leisten kann. Aber zum Glück gibt es auch für Leasingfahrzeuge Zuschüsse. Diese steigen, je länger Sie Ihr Elektrofahrzeug halten möchten:

  • Wer eine Leasinglaufzeit über 24 Monaten wählt, der bekommt die volle Förderung, also 6.000 Euro bis zu einem Listenpreis von 40.000 Euro und 5.000 Euro bis 65.000 Euro.
  • Bei einer Leasingdauer von 6 bis 11 Monaten erhalten Sie 1.500 Euro beziehungsweise 1.250 Euro für die teureren Fahrzeuge.
  • Wer eine Dauer von 12 bis 23 Monaten wählt, erhält 3.000 Euro oder 2.500 Euro je nach Nettolistenpreis.

Wer für ein Elektroauto mit Leasing eine hohe Förderung möchte, für den lohnen sich also eindeutig längere Laufzeiten.

So funktioniert die Förderung
für Elektrofahrzeuge mit Leasing

Möchten Sie vom Umweltbonus beim Leasing profitieren, dann müssen Sie erst einmal in Vorleistung gehen. Sie zahlen den Förderbetrag als Sonderzuzahlung zu Beginn des Leasingvertrages. Ist das Fahrzeug dann auf Sie zugelassen, können Sie die Fördermittel beim BAFA beantragen und bekommen die vorgestreckte Summe zurück.

Durch die hohe Sonderzuzahlung reduzieren sich die Leasingraten. Den Herstelleranteil müssen Sie übrigens nicht vorstrecken, der wird sofort verrechnet.

Noch mehr Geld mit Länderförderung für Unternehmer

Eine Doppelförderung ist in Deutschland eine echte Ausnahme, denn normalerweise muss man sich immer entscheiden, wenn es mehrere Förderprogramme zum gleichen Thema gibt. Beim Thema Förderung für Elektroautos können sie jedoch die staatlichen Zuschüsse, mit denen auf Landesebene kombinieren. Anfang 2021 sind folgende Förderprogramme für Unternehmer aufgelegt:

  • Sofortprogramm Saubere Luft – BMU
  • Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMU
  • Förderrichtlinie Elektromobilität – BMVI
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMVI
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW)
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO (Land Berlin)
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)

Privatkunden erhalten aktuell keine weitere Förderung auf Landesebene.

 

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Auf der Webseite des BAFA finden Sie eine Liste der förderfähigen Fahrzeuge, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird.

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html?nn=13683754

Neben Elektroautos werden auch Fahrzeuge die mit Wasserstoff betrieben werden und Plug-in-Hybride gefördert.

 

Gefördert werden Neu- und Gebrauchtfahrzeuge. Bei Neufahrzeugen darf die Erstzulassung maximal 12 Monate zurückliegen. Je nach Förderkonstrukt muss die Haltedauer 6 Monate (bei Neukauf oder 6-Monats-Leasing) oder 12 beziehungsweise 24 Monate (bei längeren Leasingverträgen) betragen. Alle Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, erhalten den doppelten Umweltbonus.

Bei Elektroautos, die gebraucht sind, muss für die Förderung die Erstzulassung nach dem 4.11.2019 liegen. Diese kann aber in jedem EU-Staat erfolgt sein. Das macht EU-Gebrauchtwagenimporte attraktiv. Ist die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt, gibt es auch noch die Innovationsprämie oben drauf. Die Regel zur Haltedauer sind gleich denen für Neufahrzeuge.

Wo kann ich die BAFA-Förderung beantragen?

Der Zugang zu den Fördergeldern ist unkompliziert über das Förderportal des BAFA möglich. https://fms.bafa.de/BafaFrame/fems 

Sie füllen einfach den Online-Antrag aus und schicken den Antrag ab.

Achten Sie bitte darauf, dass der Antrag nur für bereits zugelassene Fahrzeuge gestellt werden kann. Wenn Sie den Antrag für ein Fahrzeug ohne Zulassung stellen, wird dieser abgelehnt und kann dann nicht noch einmal für dasselbe Fahrzeug gestellt werden.